17.05.2012     14:08 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

Wissenswertes rund um die Schwangerschaft


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Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung

Seit dem Rentenreformgesetz 1992 werden für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, drei Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt.

  • Dies bedeutet eine erhebliche Steigerung der Monatsrente.
  • Die Erziehungszeit wird demjenigen zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Ein Wechsel der Zuordnung unter den Eltern ist möglich.
  • Soll dem Vater die Erziehungszeit zugerechnet werden, müssen die Eltern dies rechtzeitig mit Wirkung für künftige Kalendermonate gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger erklären.
    Die Zuordnung kann rückwirkend nur für höchstens 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung erfolgen. Anderenfalls wird die Erziehungszeit automatisch der Mutter zugerechnet.

Informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.

Weitere Informationen enthalten auch die kostenlosen Broschüren „Kindererziehungsjahre“ (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) und „Rentenratgeber für Frauen“ (Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, Referat Information, Publikation, Redaktion, Postfach 5 00, 53105 Bonn/www.bmgs.de [Bestell-Nr. A 270]).


Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:14