17.05.2012     14:09 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

Wissenswertes rund um die Schwangerschaft


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Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverboten

Beschäftigungsverbot meint, dass werdende Mütter nicht beschäftigt werden dürfen, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist (§ 3 MuSchG).

 
Bei Beschäftigungsverboten vor der Schutzfrist zahlt:
  • soweit eine Schwangere bei Beschäftigungsverbot kein Mutterschaftsgeld bezieht, ist ihr vom Arbeitgeber mindestens der monatliche Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eintrat, zu gewähren
Siehe dazu auf http://www.lgl.bayern.de unter der Rubrik Arbeitsschutz (Sozialer Arbeitsschutz).

Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:16