17.05.2012     14:12 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

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Mutterschaftsgeld

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Wieviel Geld bekomme ich?
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Steuerfrei?
Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld

Während der Schutzfrist von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes (Fristen Mutterschutz) steht Ihnen Mutterschaftsgeld zu.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch hat nur die leibliche Mutter, die:

  • Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und sich in einem Arbeitsverhältnis befindet,
  • bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld hat,
  • oder der wegen der sechswöchigen Schutzfrist vor und der achtwöchigen Schutzfrist nach der Entbindung kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben auch Frauen, die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld beziehen

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Wieviel Geld bekomme ich?

Höhe des Mutterschaftsgeldes:

  • Mutterschaftsgeld orientiert sich am Bemessungszeitraum der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt),
  • entspricht dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt, beträgt jedoch höchstens 13 Euro täglich,
  • die Differenz zwischen der Höchstsumme von 13 Euro und dem Nettoarbeitsentgelt zahlen Arbeitgeber oder der Bund als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§14 Mutterschutz-Gesetz)
  • privat Versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten kein tägliches Mutterschaftsgeld, sondern eine Einmalzahlung für die gesamte Zeit in Höhe von 210 Euro
  • Arbeitnehmerinnen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind arbeitsrechtlich vollzeitbeschäftigten Kollegen gleichgestellt. Aber sie sind in den meisten Fällen nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse, sondern über den Ehepartner oder die Familie versichert. Daher erhalten sie wie privat versicherte Frauen ein Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt, in max. Höhe von 210 Euro

Bei Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld entspricht das Mutterschaftsgeld der Höhe der jeweiligen Bezüge.

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Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird gezahlt:

  • 6 Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin, den Arzt oder Hebamme im Mutterpass angeben,
  • tritt die Entbindung später ein, verlängert sich die Bezugsdauer bis zum Tag der Entbindung
  • tritt die Entbindung früher ein, verkürzt sich die Bezugsdauer dennoch nicht, d.h. es gibt insgesamt 14 Wochen Mutterschaftsgeld
  • bis 8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung
  • bei Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Entbindung
  • bei Frühgeburten (Geburtsgewicht unter 2500 Gramm), bis 12 Wochen nach der Entbindung oder länger

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Steuerfrei?

  • Für das Mutterschaftsgeld müssen keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden!

Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, wenn und soweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gezahlt wird.

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Wo beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Antrag bei:

  • gesetzlich Krankenversicherte beantragen das Mutterschaftsgeld bei ihrer Krankenkasse
  • Arbeitnehmerinnen, die privat versichert sind oder nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten Mutterschaftsgeld auf Antrag vom Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel: 0228/619-1888

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Durch die Gesundheitsreform sind keine Änderungen beim Mutterschaftsgeld vorgenommen worden.

 

 


Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:18