17.05.2012     14:12 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

Wissenswertes rund um die Schwangerschaft


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Mutterschutz für Frauen mit befristetem Arbeitsvertrag

Der Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages beendet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da hier keine Kündigung vorliegt, lassen sich die Schutzvorschriften nicht anwenden. Durch die Schwangerschaft, bzw. die Mutterschutzfristen wird das befristete Arbeitsverhältnis weder verlängert noch führen diese Umstände dazu, den Arbeitsvertrag zu erneuern.

Bis zum Ende der Befristung haben schwangere Arbeitnehmerinnen die gleichen Rechte wie ihre unbefristet beschäftigten Kolleginnen, also einen Anspruch auf Weiterzahlung des Arbeitsentgeltes bei Beschäftigungs-verboten, Einhaltung der Schutzfristen und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen kann eine Schwangerschaft nicht zur Kündigung oder zu einer so genannten Einstellungsverweigerung führen. Darauf hat die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin unter Berufung auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs hingewiesen. (Quelle: www.stern.de 08.Juni 2004)


Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:19