17.05.2012     14:13 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

Wissenswertes rund um die Schwangerschaft


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Passivrauch am Arbeitsplatz

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (BAG, Az. 9 AZR 84/97). Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch die Arbeits­stätten­verordnung verlangt ein allgemeines oder zumindest in einzelnen Bereichen des Betriebs gültiges Rauchverbot. Und schließlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorge- und Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern. Dieser muss die Arbeitsräume gesundheitsverträglich gestalten und seine Angestellten vor Gesund­heits­gefahren schützen.  

Ist ein Mitarbeiter gesundheitlich besonders anfällig, muss die Firma alles Zumutbare für den Nichtraucherschutz tun - das gilt vor allem für Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet einen absolut rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen!


Beitrag zuletzt aktualisiert am: 27.09.11 12:33