Wissenswertes rund um die Schwangerschaft
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Praxisgebühr
Ob eine Praxisgebühr fällig wird, hängt davon ab, ob Sie den Arzt zu einer Vorsorgeuntersuchung aufsuchen oder eine Erkrankung von Mutter oder Kind behandelt wird. Nehmen Sie eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch, müssen Sie keine Praxisgebühr entrichten. Liegen Komplikationen vor, kann von einer Vorsorgeuntersuchung nicht mehr gesprochen werden. In diesem Fall müssen Sie eine Praxisgebühr entrichten.
Vorsorge und Früherkennung sind also von der Praxisgebühr befreit. Zu den Vorsorgeuntersuchungen, die von einer Praxisgebühr befreit sind, gehören:
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr (Genitaluntersuchung), ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut- sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung.
- Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Männer ab 45: Untersuchung des Dickdarms, der Prostata, des äußeren Genitals und der Haut sowie Darmspiegelung ab dem 56. Lebensjahr.
- Gesundheits-Check ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre für gesetzlich Krankenversicherte. Schwerpunkte sind die Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.
- Schutzimpfungen, insbesondere gegen Kinderlähmung, Diphtherie, Tetanus, Mumps, Masern, Röteln, Keuchhusten, Influenza, Hirnhauterreger (keine Reiseprophylaxe).
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen für Frauen ab dem 20. Lebensjahr (Genitaluntersuchung), ab dem
30. Lebensjahr zusätzlich Brust- und Haut- sowie ab dem 45. Lebensjahr zusätzlich Dickdarm- und Rektumuntersuchung.
Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:20