17.05.2012     14:14 Uhr
BabyCare ...gesunde Schwangerschaft

Wissenswertes rund um die Schwangerschaft


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Rechte des unverheirateten Vaters

Sind die Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (öffentlich beurkundete Sorgeerklärung), oder einander heiraten; dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird

Sonst hat die Mutter das Sorgerecht.

Einen Wechsel der Alleinsorge von der Mutter zum Vater wird es (abgesehen von den Fällen des Entzugs der mütterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung) gegen den Willen der Mutter nicht geben.

Sind sich beide Eltern darüber einig, dass der Vater künftig alleiniger Inhaber der Sorge sein soll, so wird der Wechsel der elterlichen Sorge von einer gerichtlichen Kindeswohlprüfung abhängen.

Im Todesfall der Mutter oder bei entzogenem Sorgerecht kann der Vater nach gerichtlicher Kindeswohlprüfung Inhaber der Sorge werden.

Nähere Informationen zum Kindschaftsrecht hier

 


Beitrag zuletzt aktualisiert am: 13.12.11 11:21