Mutterschutz
Vom Beginn der Schwangerschaft bis nach der Entbindung und während der Stillzeit gilt für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das Mutterschutzgesetz. Nur Hausfrauen und selbstständig Tätige fallen nicht darunter.Meldepflicht zum Mutterschutz
Wenn eine Schwangerschaft zweifelsfrei festgestellt wurde, sollte der Arbeitgeber darüber sowie über den voraussichtlichen Geburtstermin unterrichtet werden. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, jede Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt, das als Aufsichtsbehörde die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes überwacht, mitzuteilen.Beschäftigungsverbote beim Mutterschutz
Schwangere dürfen nicht an einem Arbeitsplatz beschäftigt werden, der gesundheitliche Gefahren für sie oder ihr Kind birgt. Jeder Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, den Arbeitsplatz auf mögliche Gefährdungen hin zu überprüfen. Die Bestimmungen sind vom Arbeitgeber ernst zu nehmen, denn gesetzlich, also nach dem Mutterschutzgesetz, trägt er die volle Verantwortung dafür, dass zum Beispiel schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten, bei denen Infektionsgefahr besteht oder Fließbandarbeit, nicht von Schwangeren ausgeübt werden.Elternzeit beim Mutterschutz
Elternzeit ist ein höchstpersönlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern, laut dem Mutterschutzgesetz. Den Anspruch auf Elternzeit haben alle Arbeitnehmer und Personen in Berufsausbildung, die als Elternteil ein Kind, mit dem sie im Haushalt zusammen leben, betreuen und versorgen wollen. Die Elternzeit beginnt frühestens mit der Geburt des Kindes, wenn der Vater sie nimmt und nach dem Ende der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung), wenn die Mutter sie nimmt. Elternzeit ist ein Individualanspruch von maximal 3 Jahren.BabyCare informiert Sie über Fragen zum Mutterschutz, zu Beschäftigungsverboten und zur Elternzeit
BabyCare informiert Sie zum Thema Mutterschutz und klärt Sie über die wichtigen Bestandteile des Mutterschutzgesetzes, wie unter anderem Beschäftigungsverbote, Meldepflicht oder Elternzeit auf.
