Fragen zur Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch
Die Frage zur Schwangerschaft in einem Vorstellungsgespräch ist grundsätzlich unzulässig.
Das heißt: Falsche Antworten haben keine Rechtsfolgen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 8.11.1990 entschieden, dass die Frage nach der Schwangerschaft Frauen unzulässig diskriminiert. Das BAG hat seine Rechtsprechung diesem Urteil angepasst.
Es gibt dabei jedoch Ausnahmen! Ehrlich beantworten muss man die Frage nach einer Schwangerschaft dann, wenn:
man schon bei Arbeitsbeginn bestimmte Arbeiten nicht ausführen kann, z.B. Mannequin, Sportlehrerin etc. oder
es der gesundheitliche Schutz der Bewerberin oder des ungeborenen Kindes erfordert
Das Bundesarbeitsgericht hat z.B. entschieden, dass eine Arzthelferin, die sich bei einem Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie bewirbt, nach einer bestehenden Schwangerschaft gefragt werden darf.
Autoren:
Dr. Renate Kirschner (Doktor der Erziehungswissenschaften; seit mehr als 25 Jahren in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Beratung tätig)
Dr. Wolf Kirschner (Doktor der Philosophie; seit 1997 in den Bereichen Epidemiologie, Evaluations- und Interventionsforschung, Gesundheitsförderung und Prävention tätig)
Priv. Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Axel Schäfer (Doktor der Medizin, Doktor der Naturwissenschaften, Frauenarzt)
Geprüft durch das wissenschaftliche Beratungskomitee von BabyCare.