Meldepflicht beim Arbeitsamt

Meldepflicht beim Arbeitsamt

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Schwangere müssen genauso wie einem Arbeitgeber dem Arbeitsamt ihre Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin melden. Denn die Schwangerschaft ist eine entscheidende, vermittlungsrelevante Eigenschaft der potentiell Arbeitssuchenden. Insofern ist die Meldung zwingend notwendig.

Autoren:
Dr. Renate Kirschner (Doktor der Erziehungswissenschaften; seit mehr als 25 Jahren in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Beratung tätig)
Dr. Wolf Kirschner (Doktor der Philosophie; seit 1997 in den Bereichen Epidemiologie, Evaluations- und Interventionsforschung, Gesundheitsförderung und Prävention tätig)
Priv. Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Axel Schäfer (Doktor der Medizin, Doktor der Naturwissenschaften, Frauenarzt)
Geprüft durch das wissenschaftliche Beratungskomitee von BabyCare.