Röntgenstrahlen in der Schwangerschaft
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen befasst sich in § 22, § 25 und § 28 mit den Besonderheiten der Anwendung ionisierender Strahlen bei weiblichen Personen im gebärfähigen Alter und in der Schwangerschaft. Abhängig von der Dosis und vom Gestationsalter kann eine pränatale Strahlenexposition zum Tod der Embryos sowie zu Fehlbildungen, Wachstumsstörungen, malignen Erkrankungen sowie zu genetischen Veränderungen führen. Trotzdem wird das Risiko ärztlicher Aufnahmen bei Beachtung eines optimalen Strahlenschutzes als sehr niedrig eingestuft. Die Strahlenbelastung im Bereich des Uterus wird bei lokalen Röntgenaufnahmen im oberen Körperbereich zwischen 0,1 bis 1 pGy geschätzt und somit in der Größenordnung der natürlichen Hintergrundsbelastung.
Jedoch fehlen bislang Belege für eine sichere Schwellendosis. So sollten Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft nur dann vollzogen werden, wenn es zwingend notwendig ist. Dies sollte vor allem im ersten Trimenon befolgt werden. Es gibt besondere Schutzmaßnahmen, die hier Anwendung finden sollten und die Anzahl der Bilder sollte auf ein Minimum beschränkt werden.
Autoren:
Dr. Renate Kirschner (Doktor der Erziehungswissenschaften; seit mehr als 25 Jahren in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Beratung tätig)
Dr. Wolf Kirschner (Doktor der Philosophie; seit 1997 in den Bereichen Epidemiologie, Evaluations- und Interventionsforschung, Gesundheitsförderung und Prävention tätig)
Priv. Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Axel Schäfer (Doktor der Medizin, Doktor der Naturwissenschaften, Frauenarzt)
Geprüft durch das wissenschaftliche Beratungskomitee von BabyCare.