Anmeldung des Kindes
Die Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgt beim Standesamt des Geburtsortes. Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die ausgestellte Urkunde muss dann nur noch beim Standesamt abgeholt werden.
Als Unterlagen werden die Geburtsbescheinigung der Klinik, die Personalausweise der Eltern, die Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch benötigt. Wenn bereits vorhanden sollte die Vaterschaftsanerkennung mit vorgelegt werden. Die Beantragung der Geburtsurkunde sollte innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen.
Spätestens nach der Geburt ist es wichtig, die Vaterschaft durch den Partner anzuerkennen. Dies kann beim Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Als Unterlagen werden gültige Ausweisdokumente, die Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern des Kindes sowie die Geburtsurkunde des Babys benötigt.
Dr. Renate Kirschner (Doktor der Erziehungswissenschaften; seit mehr als 25 Jahren in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Beratung tätig)
Dr. Wolf Kirschner (Doktor der Philosophie; seit 1997 in den Bereichen Epidemiologie, Evaluations- und Interventionsforschung, Gesundheitsförderung und Prävention tätig)
Priv. Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Axel Schäfer (Doktor der Medizin, Doktor der Naturwissenschaften, Frauenarzt)
Geprüft durch das wissenschaftliche Beratungskomitee von BabyCare.