Kurz und knapp: Welche Anträgen können/müssen nach der Geburt gestellt werden?
Nach und zum Teil bereits vor der Geburt eines Kindes gibt es einige bürokratische Dinge, die von den werdenden Eltern erledigt werden müssen. Um nichts zu vergessen, sind im Folgenden die wichtigsten Anträge aufgelistet, um die sie sich auch schnellst möglich kümmern sollten.
Geburtsurkunde
Wo?
Standesamt des Geburtsortes. Oft kann das Kind direkt im Krankenhaus angemeldet werden. Die Geburtsurkunde muss dann lediglich bei Standesamt abgeholt werden.
Wann?
Innerhalb einer Woche nach der Geburt
Benötigte Unterlagen?
Geburtsbescheinigung der Klinik, Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Nicht verheiratete brauchen ihren Personalausweis, Geburtsurkunde Mutter, Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden)
Anerkennung der Vaterschaft
Wo?
Standesamt oder Jugendamt
Wann?
Vor oder nach der Geburt möglich (Zustimmung der Mutter nötig)
Benötigte Unterlagen?
Ausweise, Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern, Geburtsurkunde des Babys
Elterngeld
Wo?
Elterngeldstelle
Wann?
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Babys (wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt). Von beiden Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat).
Benötigte Unterlagen?
Geburtsurkunde des Kindes im Original, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung, Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung, Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Wo?
Arbeitgeber
Wann?
Spätestens sieben Wochen vor geplantem Beginn der Elternzeit.
Benötigte Unterlagen?
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Kindergeld
Wo?
Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts
Wann?
Spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes
Benötigte Unterlagen?
Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse), Geburtsurkunde des Kindes im Original
Krankenversicherung des Kindes
Wo?
Krankenkasse des erwerbstätigen Elternteils mit dem höheren Einkommen
Wann?
So schnell wie möglich nach der Geburt.
Benötigte Unterlagen?
Telefonische Information an die Krankenkasse, Formular wird zugeschickt, Geburtsurkunde des Kindes: Für das Kind erhalten Sie nach etwa zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
Anmeldung des Kindes/ Änderung der Lohnsteuerkarte/ Kinderreisepass
Wo?
Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern
Wann?
So früh wie möglich nach der Geburt
Benötigte Unterlagen?
Personalausweis oder Pass, Lohnsteuerkarte (bei Änderung der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehegatten), Geburtsurkunde des Kindes, evtl. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Soll ein Kinderpass beantragt werden, wird außerdem ein Lichtbild des Kindes gemäß Anforderungen der neuen Bundesdruckerei benötigt und bei nur einem Erziehungsberechtigten ein Sorgerechtsnachweis.
Autoren:
Dr. Renate Kirschner (Doktor der Erziehungswissenschaften; seit mehr als 25 Jahren in der sozialwissenschaftlichen Forschung und Beratung tätig)
Dr. Wolf Kirschner (Doktor der Philosophie; seit 1997 in den Bereichen Epidemiologie, Evaluations- und Interventionsforschung, Gesundheitsförderung und Prävention tätig)
Priv. Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Axel Schäfer (Doktor der Medizin, Doktor der Naturwissenschaften, Frauenarzt)
Geprüft durch das wissenschaftliche Beratungskomitee von BabyCare.