Die Vorsorgeuntersuchungen
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Jede Schwangere hat Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft und diese sollten in jedem Falle wahrgenommen werden. Die Kosten werden sowohl von den gesetzlichen, als auch von den privaten Krankenkassen übernommen. Durchgeführt werden sie meist von der behandelnden Frauenärztin/dem behandelnden Frauenarzt, sie können aber auch von einer Hebamme durchgeführt werden oder nach Absprache im Wechsel.
Die Vorsorgeuntersuchungen umfassen:
- Die Ausstellung des Mutterpasses.
- Die Überwachung des Gesundheitszustandes.
- Die Diagnose und Therapie eventueller Gesundheitsprobleme, inklusive Verordnungen von Medikamenten, Verband- und Heilmitteln.
- Die Beratung über die Schwangerschaft und über den Zustand des Kindes.
- Bis zur 24. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen,
- ab der 28. Schwangerschaftswoche alle 3 Wochen,
- ab der 34. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen und
- ab der 41. Schwangerschaftswoche jeden zweiten Tag.