BabyCare kooperiert mit mehr als der Hälfte aller deutschen Krankenkassen
BabyCare ist bei vielen Krankenkassen sogar kostenfrei erhältlich! Es gibt Krankenkassen, die die Programmkosten nachträglich erstatten und solche, bei denen Sie BabyCare direkt bei der Krankenkasse bestellen können, ohne finanzielle Vorleistung.
BabyCare kostenlos bei diesen Krankenkassen
Kooperationen der Betriebskrankenkassen
BabyCare kostenlos anforderbar bei diesen Betriebskrankenkassen:
- Audi BKK
- BKK Akzo Nobel Bayern
- BKK B. Braun Aesculap
- BKK BPW Bergische Achsen KG
- BKK Diakonie
- BKK EWE
- BKK Faber-Castell & Partner
- BKK Freudenberg
- BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
- BKK Herkules
- BKK Linde
- BKK Miele
- BKK Pfalz
- BKK Public
- BKK PwC
- BKK Salzgitter
- BKK Scheufelen
- BKK VerbundPlus
- BKK Voralb HELLER*INDEX*LEUZE
- BKK Werra-Meissner
- BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
- BKK Würth
- BKK ZF & Partner
- Bosch BKK
- Debeka BKK
- DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
- energie-BKK
- Ernst & Young BKK
- Heimat Krankenkasse
- KARL MAYER Betriebskrankenkasse
- Koenig & Bauer BKK
- Mercedes-Benz BKK
- mhplus Betriebskrankenkasse
- Novitas BKK
- Pronova BKK
- R+V Betriebskrankenkasse
- Salus BKK
- SKD BKK
- TUI BKK
- VIACTIV Krankenkasse
- vivida bkk
Diese Betriebskrankenkassen erstatten die Kosten von BabyCare:
BabyCare im Rahmen von Versorgungsverträgen
Gesund Schwanger
Versicherte der BKK Diakonie schreiben sich in ihrer Frauenarztpraxis in den GWQ Vertrag ein und bekommen dann BabyCare kostenlos zugeschickt.
Versicherte der VIACTIV Krankenkasse, der Mercedes-Benz BKK und der BKK B. Braun Aesculap können BabyCare bei ihrer Kasse anfordern und bekommen es dann kostenlos zugeschickt. Versicherten der folgenden Kassen werden die Kosten von BabyCare erstattet: BKK Deutsche Bank, BKK firmus, BKK Linde, bkk melitta hmr, BKK Voralb und Salus BKK.
Ihre Krankenkasse ist nicht auf dieser Seite?
Das bedeutet, dass diese leider noch kein Kooperationspartner von BabyCare ist. Die Programmkosten sind daher selbst zu tragen. Nicht selten treffen Krankenkassen in Einzelfällen trotzdem Entscheidungen zu Gunsten ihrer Versicherten – fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!